Justiz Ein Genie, ein Bunker, Hunderttausende Taten: Unsere Analyse zum Urteil im Cyberbunker-Prozess

Trier · Vermeintlich schillernde Bösewichte in einem Bunker aus dem Kalten Krieg, verdeckte Ermittlungen, eine riesige Razzia, unfassbare Datenmengen und ein sehr langer und zäher Gerichtsprozess. Unsere Redakteurin hat den Cyberbunkerprozess mehr als ein Jahr lang verfolgt. Hat sich all der Aufwand im Kampf gegen Cyberkriminelle gelohnt? Eine Analyse.

Cyberbunker Traben-Trarbach: Filmreife Gangster-Story hinterlässt Fragen
Foto: Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz

Nach mehr als einem Jahr ist am Montag im Mammutprozess um den Traben-Trarbacher Cyberbunker ein Urteil gefallen. Acht Angeklagte mussten sich vor dem Trierer Landgericht verantworten, weil sie mit ihrem Rechenzentrum in einem alten Bundeswehrbunker bandenmäßig Beihilfe zu 249.000 Straftaten geleistet haben sollen. Ein außergewöhnlicher Prozess. Zeit, Bilanz zu ziehen.

Der Cyberbunker-Prozess – ein Prozess der Superlative

Das Verfahren um den Cyberbunker kann man getrost als einzigartig bezeichnen. Schon allein wegen seiner Dimensionen. Über mehrere Jahre hinweg spähten die Ermittler aus, was im Bunker geschah, schleusten verdeckte Ermittler ein, überwachten E-Mails und Telefonate. Am 26. September 2019 schlugen rund 650 Polizisten dann bei einer Großrazzia zu und stellten in dem 5500 Quadratmeter großen und fünf Stockwerke tiefen Schutzbau mehr als 886 Server sicher, auf denen eine Datenmenge von zwei Millionen Gigabyte gespeichert war. Um die zu sichern, würde man 2,6 Millionen CDs benötigen und übereinander gestapelt ergäben die eine Höhe von 8000 Metern.

Zu knapp 250.000 Straftaten sollen die acht Angeklagten Beihilfe geleistet haben. Mehr als 10.000 Seiten umfassen die Akten, die die Prozessbeteiligten durcharbeiten mussten, mehr als 100 Zeugen wurden gehört, länger als ein Jahr dauerte der Prozess vor dem Trierer Landgericht, bis ein Urteil fiel.

Cyberbunker Traben-Trarbach: Filmreife Gangster-Story hinterlässt Fragen
Foto: dpa/Harald Tittel

Dubioses Geschäftsmodell, schwieriges juristisches Neuland

Drogendealer und Cyberkriminelle wurden in Deutschland bereits Tausende verurteilt. Noch nie jedoch standen zuvor Webhoster vor Gericht. Also diejenigen, die „bloß“ die Hardware bereitstellten – diejenigen, die ein Rechenzentrum betrieben, das es Cyberkriminellen überhaupt erst ermöglichte, Straftaten im Darknet zu begehen.

Zwar besteht überhaupt kein Zweifel daran, dass Gangster die Infrastruktur in Traben-Trarbach für ihre düsteren Zwecke nutzten. Mit Hilfe der Server verkauften sie in Hunderttausenden Fällen Drogen, Falschgeld, gestohlene Daten, gefälschte Dokumente und führten von Traben-Trarbach große Internetattacken aus. Auch ist das Geschäftsmodell des Cyberbunkers mehr als dubios.

Bereits 2013, als der Schutzbau den Besitzer wechselte und lange bevor die Ermittlungen starteten, berichtete der Trierische Volksfreund, dass es sich bei dem niederländischen Käufer „um den früheren Eigentümer des Unternehmens CyberBunker“ handeln könne, das nach eigenen Angaben jede Art von Kundengeschäft akzeptiere außer Kinderpornografie und Terrorismus. Auch mit Hackerangriffen wurde die Firma damals bereits in Verbindung gebracht.

Server halte man für zahlende Kunden online, egal, was auch geschehe. Selbst vor Regierungen und Behörden schütze man sie, heißt es auf der nur noch in Onlinearchiven noch zu findenden Seite www.cyberbunker.com

Kriminelle Vereinigung: Ja!

All dies ist nun auch der Grund dafür, dass das Landgericht die acht Angeklagten zu teils hohen Freiheitsstrafen verurteilt hat. Die Kammer sieht es als erwiesen an, dass die acht eine kriminelle Vereinigung gebildet haben, deren Ziel es war, die Kunden online zu halten – „no matter what“, also nach dem Motto „komme, was da wolle“. Dass sie es den kriminellen Kunden so ermöglichten, Hunderttausende Straftaten zu begehen, hätten sie billigend in Kauf genommen, sagte der Vorsitzende Richter Günther Köhler in seiner Urteilsbegründung. Das Geschäftsmodell des Cyberbunkers sei allen bekannt gewesen.

Bei den dubiosen Werbeslogans habe es sich keineswegs nur um leere Versprechen gehandelt. Denn die Beweisaufnahme zeigte: Die Kunden des Cyberbunkers blieben anonym. Schriftliche Verträge gab es (mit einer Ausnahme) nicht. Die Mitarbeiter wurden größtenteils schwarz bezahlt. Abuse-Meldungen – also Hinweise auf missbräuchliche Serveraktivitäten – wurden zu 80 Prozent ignoriert und Anfragen von Behörden spät oder gar nicht bearbeitet. Überwachte E-Mails belegten: Tatsächlich bot der Cyberbunker seinen Kunden sogar einen Tarnkappenservice an, der sie vor Verfolgung schützte.

Immer wieder betonte die Generalstaatsanwaltschaft zudem, dass sich unter all den Webseiten, die im Bunker gehostet waren, nur eine einzige legale gefunden habe: die eines niederländischen Badmintonclubs. Eine Darstellung, die Richter Köhler nach fast 80 Verhandlungstagen als falsch kritisiert. Lediglich 0,5 Prozent vom Datenverkehr des Cyberbunkers sei überhaupt ausgewertet worden. Zudem habe die Beweisaufnahme ergeben, dass es diverse Server mit legalen Inhalten gab.

Beihilfe: Nein!

Zu 249.000 Internet-Straftaten sollen die Angeklagten – so die Anklage – mit ihrem Cyberbunker Beihilfe geleistet haben. So verdächtig alles auch sein mag – der Betrieb eines Rechenzentrums alleine ist nicht strafbar. Webhoster sind laut Telemediengesetz nicht verantwortlich für das, was ihre Kunden treiben. Es sei denn, sie wissen davon. Man muss den einzelnen Angeklagten also schon nachweisen, dass sie in jedem konkreten Einzelfall wussten, was auf ihren Servern geschah. Mehr noch: dass sie diese illegalen Aktivitäten aktiv unterstützen wollten. Und dieser Beweis wurde nach Ansicht der Kammer trotz der extrem intensiven Ermittlungen nicht geführt. In diesem Punkt hat das Gericht alle Angeklagten daher freigesprochen.

Schon kurz nach dem Urteilsspruch war so gut wie sicher, dass Revision eingelegt wird und dass der Bundesgerichtshof das in Trier gesprochene Urteil auf Rechtsfehler hin überprüfen wird.

Abschreckung gewünscht – Ziel erreicht

Selbst wenn das Verfahren für die Anklage nicht optimal lief, selbst wenn die Strafen nicht ganz so hoch ausfielen wie gefordert: Die gewünschte abschreckende Wirkung hat der Prozess allemal. Die meisten Angeklagten verbrachten mehr als zwei Jahre in Untersuchungshaft. Unter Corona-Bedingungen mit wenig Freigang und wenig Besuch. Teils in dauerhafter Quarantäne. In einem Land, dessen Sprache nicht alle von ihnen gut beherrschen. Das ist hart. Bei manchem, eher als Randfigur zu bezeichnenden Angeklagten, vielleicht sogar zu hart. Dazu kommen nun Freiheitsstrafen zwischen einem Jahr auf Bewährung für den Praktikanten und fünf Jahren und neun Monaten für den Boss des Cyberbunkers.

Diese Härte schreckt ab. Der Prozess zeigt allen, die mit dem schnellen Geld im Darknet liebäugeln, dass man in Deutschland selbst im Cyberspace hinter dicken Bunkerwänden nicht vor behördlicher Verfolgung sicher sein kann. „Das sendet ein Signal“, sagt Chef-Ankläger Jörg Angerer denn auch nach dem Urteil.

Beachtlicher Schlag gegen Cyberkriminelle

Unter den Darknet-Portalen, die im Cyberbunker gehostet waren, befanden sich einige der größten illegalen Marktplätze der Welt. Sie wurden abgeschaltet. Über sie können Kriminelle keine Drogen oder andere illegale Waren mehr verkaufen.

Die Ermittlungen um die Anlage in Traben-Trarbach zogen insgesamt 227 Folgeverfahren und mehr als 150 Festnahmen nach sich. In zwei weiteren Fällen wurde Anklage vor dem Landgericht Trier erhoben: Eine Eifeler Drogenbande muss sich dort aktuell verantworten und das muss ab Donnerstag auch ein australisches Pärchen, bei dem es sich um die Betreiber des Darkmarket handeln soll, eines der größten illegalen Marktplätze weltweit. Das unter anderem im Cyberbunker gesammelte Wissen über diesen Marktplatz war denn auch Ausgangspunkt der internationalen Aktion „Dark HunTOR“, bei der Ende Oktober rund 150 Verdächtige festgenommen wurden – allein 47 in Deutschland. Mehr als 26 Millionen Euro wurden beschlagnahmt. Dazu 234 Kilogramm Drogen und 45 Schusswaffen. Einige der Verdächtigen werden von Europol als „hochrangige Ziele“ eingestuft.

Kurz: Das Ausheben des Cyberbunkers führte zu einem beachtlichen Ermittlungserfolg. Und auch dieser dürfte eine abschreckende Wirkung haben.

Faszinierende Story, ermüdender Prozessalltag

Diese Story hat es nicht nur der internationalen Presse angetan. Im US-amerikanischen Magazin New Yorker erschien ein fantastisch recherchierter, halber Roman über das, was sich im beschaulichen Moselstädtchen Traben-Trarbach zugetragen haben soll. Podcasts über den Cyberbunker sind ebenso in Arbeit wie eine Fernsehserie und eine Doku-Reihe.

Es klingt einfach alles so spannend! Fast wie in einem James-Bond-Film!

Da wäre dieses exzentrische niederländische Genie, das einen riesigen Bunker in eine geheime Cybercrime-Zentrale verwandelt, das in schwarz gestrichenen, mit Alien-Figuren dekorierten unterirdischen Räumen lebt, für zwielichtige Kunden verschlüsselte Telefone entwickelt und Verbindungen zu einem mutmaßlichen irischen Mafiaboss pflegt, der dann auch regelmäßig im Bunker vorbeischaut. Und das alles an der idyllischen Mosel! Wow!

Wie ernüchternd ist dagegen das, was vor dem Trierer Landgericht geschieht. Der langhaarige, vermeintliche James Bond-Bösewicht im schwarzen Ledermantel entpuppt sich als ruhiger, hagerer Grauhaariger mit Nickelbrille, der den Prozess aufmerksam verfolgt und ein ganzes Jahr lang einfach nur schweigt. Die mutmaßlich kriminelle Bande besteht aus seinen zwei schüchtern wirkenden Söhnen, seiner Ex-Freundin, einem Niederländer, der im Bunker nach psychischen Problemen wieder Halt findet, einem vorbestraften IT-Nerd, einem Bulgaren, der über die Arbeitsagentur angeheuert wird und einem depressiven Informatik-Studenten. Sie alle wirken so harmlos, dass sich nicht nur die Verteidiger fragen, ob man diese Leute wirklich immer gefesselt in den Saal bringen muss. Und auch, ob die enormen Sicherheitsvorkehrungen des Gerichts mit Einlasskontrollen wie am Flughafen wirklich nötig sind.

Die spannendsten Zeugen – die verdeckten Ermittler – werden unter Ausschluss der Öffentlichkeit gehört. Die einzigen lebensnahen Einblicke in das, was hinter dem Zaun des Bunkergeländes geschah, liefert über Tage hinweg die langatmige, sprunghafte und mit allzu vielen Details gespickte Aussage des Bunkermanagers. Selbst die Befragung der Polizisten erweist sich als steiniger Weg. Denn unter 650 Beamten, die an der Razzia beteiligt waren, genau den zu finden, der die Fragen des Gerichts zu einem bestimmten Raum oder einem bestimmten Beweisstück beantworten kann, stellt sich als schwierig heraus.

Komplexe Materie

Hinzu kommt die komplexe Materie, mit der keiner außer den Angeklagten und den Anklägern vor Prozessbeginn wirklich vertraut gewesen sein dürfte. Schon die Begriffe, mit denen es Schöffen, Richter, Anwälte oder Journalisten plötzlich ständig zu tun bekommen, sind alles andere als selbsterklärend und doch zentral: Stealth-Service, IP-Ranges, virtuelle Server, Upstream-Provider, Abuse-Meldungen, Spamhouse-Blacklists, Tor Browser, Onion Services, Botnetz-Angriffe, Phishing ... Was das alles ist und wie so ein Rechenzentrum oder Darknet-Marktplätze überhaupt funktionieren, das muss man erst einmal verstehen. Sachverständige helfen dem Gericht dabei. Und doch ist es ein mühsamer Prozess.

Und dann wären da noch die 10.000-seitigen Akten, aus denen der Vorsitzende Richter immer wieder lange Passagen vorliest, nicht selten IP-Adresse für IP-Adresse. Einem James Bond-Film ähnelt all das so sehr wie der Bunker einem Wellness-Hotel.

Ermittler am Limit

Ungewöhnlich an diesem Prozess ist auch: Die Ermittlungen waren noch in vollem Gange, als das Gericht längst tagte. Noch Monate nach dem ersten Verhandlungstag hatten die Ermittler ihren Abschlussbericht nicht fertiggestellt. Stattdessen präsentierten sie weiter neue Erkenntnisse. Mehrfach mahnte der Vorsitzende Richter Polizeibeamte an, ihm benötigte Informationen endlich zukommen zu lassen. Dieses Verfahren brachte Polizei und Generalstaatsanwaltschaft wegen der immensen Datenmengen an den Rand ihrer Kapazitäten.

Schweigsame Angeklagte

Mit Ausnahme des geständigen Bunkermanagers äußerten sich die meisten Angeklagten erst gegen Ende des Verfahrens zu den Vorwürfen. Und dann meist auch nur ganz knapp vom Anwalt verlesen. Kernaussage: Sie wussten nichts von illegalen Geschäften. Nachfragen ausgeschlossen. Das lange Schweigen des Bunkerbosses dürfte ein cleverer Zug sein: Erstmal gucken, welche Beweise präsentiert werden, welche Schlüsse die Kammer zieht, welche Strafe ihm droht. Aus der Untersuchungshaft entlassen hätte man ihn so oder so nicht. Bei den Randfiguren hingegen kann man sich fragen, wie schlau das lange Schweigen war.

Viele offene Fragen

Warum standen ausgerechnet diese Menschen vor Gericht und nicht die vielen anderen, die über die Jahre hinweg im Cyberbunker gearbeitet haben? Was ist mit dem mutmaßlichen irischen Drogenboss mit dem Spitznamen „Der Pinguin“, der seinen Zweitwohnsitz in Wittlich hatte? Wird gegen ihn überhaupt noch ermittelt? Und stellte er für diesen Prozess wirklich das Risiko dar, das das Landeskriminalamt in ihm sah? Was wird nun aus dem Bunkergelände? Vielleicht werden auch Serien und Dokumentarfilme eines Tages Antworten liefern.

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